Zuzahlungen

Zuzahlungen der Krankenkassen bei Füllungen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kosten einer einfachen Amalgamfüllung. In Ausnahmefällen werden auch Kunststofffüllungen von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein ärztliches Attest über eine Quecksilberallergie oder ein schweres Nierenleiden vorliegt.

Auch bei laborgefertigten Einlagefüllungen (Inlays, Onlays), deren Preise je nach Material und Größe zwischen 400 und 600€ schwanken, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Zuschuss in Höhe der Kosten, die eine einfache Amalgamfüllung verursacht hätte, denn diese wird für die Gesunderhaltung des Zahnes von den Kassen als medizinisch ausreichende Versorgung angesehen.

Kostenübernahme der Krankenkassen bei einer Parodontitisbehandlung

Die Kosten einer parodontologischen Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Evtl. erforderliche Vor- und Nachbehandlungen allerdings müssen vom Patienten selbst getragen werden. Dazu gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung. Speicheltests, mikroskopische Untersuchungen zur Bestimmung von Erkrankung auslösenden Bakterien oder weitere regenerative Versorgungen von Zahnfleisch und Zähnen.

Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer Wurzelkanalbehandlung

Seit Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Wurzelbehandlungen an Backenzähnen nur in Ausnahmefällen. Deshalb sind aufwändige Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen nur noch nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) möglich. Das heißt, für diese Behandlungen erhalten Patienten eine Privatrechnung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird.

Kosten für Prophylaxemaßnahmen

Eine professionelle Zahnreinigung ist eine reine Privatleistung. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Fissurenversiegelungen erstatten Krankenkassen nur noch für die bleibenden hinteren Backenzähne von 6-18 jährigen Patienten.

Kosten für ästhetische Restaurationen

Ästhetische Restaurationen wie Bleaching oder die Verschönerung mit Zahnschmuck werden hauptsächlich aus kosmetischen Gründen vorgenommen. Sie stellen keine medizinische Notwendigkeit dar und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.

Kostenübernahme der Krankenkassen bei kieferchirurgischen Eingriffen

Generell werden die Kosten für zahnärztlich indizierte kieferchirurgische Versorgungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings erstatten die Kassen nur die Kosten einer konventionellen Therapie. Moderne Behandlungsmethoden wie der Einsatz eines Lasers anstelle des Skalpells müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Zuzahlungen für den Patienten entstehen auch, wenn eine Vollnarkose gewünscht wird. Zuzahlungen für den Patienten entstehen auch, wenn eine Vollnarkose gewünscht wird. Wurzelspitzenresektionen sind sehr zeitintensiv und liegen weit außerhalb der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Derartige Behandlungen können deshalb nur auf Basis der privaten Gebührordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen.

Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Füllungen

Unsere Patienten erhalten von uns zunächst eine ausführliche Beratung über den individuell geeigneten Zahnersatz, das Material und die möglichen Behandlungsmethoden.
Haben sich Patient und Zahnarzt für eine Zahnersatz oder eine Füllung entschieden, wird ein Heil- und Kostenplan mit detaillierten Anhang über die Kosten der Therapie und der Arbeit des zahntechnischen Labors erstellt, der bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird.
Die Kasse informiert dann über die Höhe ihres Zuschusses. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich krankenversicherte Patienten kostenlos.

Zahnzusatzversicherung

Aufgrund der festgelegten Höchstzuschüsse ist Zahnersatz, der über dem der Regelversorgung liegt, heute kaum noch finanzierbar.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, die von nahezu allen gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten wird, kann der verbleibende Eigenanteil erheblich reduziert werden. Es gibt sogar Zusatzversicherungen, die hochwertigen Zahnersatz oder auch professionelle Zahnreinigungen zu 100% erstatten. Natürlich unterscheiden sich Preise und Leistungen der Zahnversicherungen deutlich. Auch das Höchsteintrittsalter ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsmakler nach einer für Sie geeigneten Zahnzusatzversicherung.

Tipps, um beim Zahnarzt Geld zu sparen

Natürlich kann man einigen Kosten beim Zahnersatz und Zahnbehandlung auch gut entgegenwirken. So können Sie mit recht einfachen und für jedermann praktikablen Mitteln bereits eine Menge Geld sparen.

Sechs einfache Tipps zum „Geld sparen“

Wenn Sie die folgenden Ratschläge beherzigen, können Sie künftig auch ohne viel Aufwand beim Zahnarzt und den Zähnen eine Menge Geld sparen.

Tipp 1 – Persönliche Zahnhygiene
Ihr bester Schutz vor Schäden am Zahn ist und bleibt eine gute und gründliche Zahnhygiene. Und dies beginnt bereits im heimischen Badezimmer. Regelmäßiges Zähneputzen, die Verwendung von Zahnseide und Mundspülungen sollte selbstverständlich sein. In unserer Sprechstunde geben wir gerne Tipps für Ihre individuelle Putztechnik und beraten Sie geeignete
Hilfsmittel zu finden.

Tipp 2 – Professionelle Zahnreinigung
Neben der heimischen Zahnhygiene geht eine professionelle Reinigung noch etwas weiter und beseitigt Zahnbeläge, die eine einfache Bürste nicht schafft. So erreicht man nicht nur eine besonders gute Mundhygiene, sondern verringert das Auftreten von Karies und somit auch den Einsatz von Bohrer, Füllungen und weiteren Maßnahmen.

Tipp 3 – Nutzen der kostenlosen Kontrolluntersuchung
Vorsorge und regelmäßige Zahnarztbesuche helfen in mehrfacher Weise beim Sparen. Zum einen werden durch die Kontrollbesuche etwaige Erkrankungen am Zahn frühzeitig erkannt. Zum anderen wird das regelmäßige Erscheinen beim Zahnarzt von den Krankenkassen mit Bonuszahlungen beim Zahnersatz entlohnt.

Tipp 4 – Das Bonusheft regelmäßig führen

Das Bonusheft ist mehr als eine Kontrollmöglichkeit für die Zahnarzt-Besuche. Wird das kleine Heftchen mehrere Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der reguläre Festzuschuss der Kassen für Zahnersatz um 30 Prozent. Es lohnt sich also durchaus, „stempeln zu gehen“.

Tipp 5 – Private Zahnzusatz –Versicherung abschließen
Wer seinen Eigenanteil („Selbstbehalt“) bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz mindern möchte, kann mit einer privaten Versicherung versorgen. Die so genannten Zahnzusatzversicherungen werden mittlerweile von recht vielen Versicherungen angeboten und sollen die „Versorgungslücke“ der Patienten schließen bzw. minimieren.

Tipp 6 – Frühzeitige Vorsorge
Mit der richtigen Vorsorge kann man gar nicht früh genug beginnen. Wer in der Kindheit (neben einer guten Zahn- und Mundhygiene) regelmäßig zur Vorsorge- Untersuchung beim Zahnarzt geht, kann sich spätere aufwändige Therapien und kostspielige Behandlungen sparen. Zudem werden bei Kids und Teens auch spezielle Leistungen von den Kassen übernommen.

Dr. med. dent.
Zahnärztin
Simone Weidmann
DIE WIR UNS NEHMEN,
IST ZEIT, DIE IHNEN ETWAS GIBT.