Zuzahlungen der Krankenkassen bei Füllungen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kosten einer einfachen Amalgamfüllung. In Ausnahmefällen werden auch Kunststofffüllungen von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein ärztliches Attest über eine Quecksilberallergie oder ein schweres Nierenleiden vorliegt.
Auch bei laborgefertigten Einlagefüllungen (Inlays, Onlays), deren Preise je nach Material und Größe zwischen 400 und 600€ schwanken, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Zuschuss in Höhe der Kosten, die eine einfache Amalgamfüllung verursacht hätte, denn diese wird für die Gesunderhaltung des Zahnes von den Kassen als medizinisch ausreichende Versorgung angesehen.
Kostenübernahme der Krankenkassen bei einer Parodontitisbehandlung
Die Kosten einer parodontologischen Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Evtl. erforderliche Vor- und Nachbehandlungen allerdings müssen vom Patienten selbst getragen werden. Dazu gehören unter anderem die professionelle Zahnreinigung. Speicheltests, mikroskopische Untersuchungen zur Bestimmung von Erkrankung auslösenden Bakterien oder weitere regenerative Versorgungen von Zahnfleisch und Zähnen.
Kostenübernahme der Krankenkasse bei einer Wurzelkanalbehandlung
Seit Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Wurzelbehandlungen an Backenzähnen nur in Ausnahmefällen. Deshalb sind aufwändige Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen nur noch nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) möglich. Das heißt, für diese Behandlungen erhalten Patienten eine Privatrechnung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet wird.
Kosten für Prophylaxemaßnahmen
Eine professionelle Zahnreinigung ist eine reine Privatleistung. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Fissurenversiegelungen erstatten Krankenkassen nur noch für die bleibenden hinteren Backenzähne von 6-18 jährigen Patienten.
Kosten für ästhetische Restaurationen
Ästhetische Restaurationen wie Bleaching oder die Verschönerung mit Zahnschmuck werden hauptsächlich aus kosmetischen Gründen vorgenommen. Sie stellen keine medizinische Notwendigkeit dar und werden von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Kostenübernahme der Krankenkassen bei kieferchirurgischen Eingriffen
Generell werden die Kosten für zahnärztlich indizierte kieferchirurgische Versorgungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings erstatten die Kassen nur die Kosten einer konventionellen Therapie. Moderne Behandlungsmethoden wie der Einsatz eines Lasers anstelle des Skalpells müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Zuzahlungen für den Patienten entstehen auch, wenn eine Vollnarkose gewünscht wird. Zuzahlungen für den Patienten entstehen auch, wenn eine Vollnarkose gewünscht wird. Wurzelspitzenresektionen sind sehr zeitintensiv und liegen weit außerhalb der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Derartige Behandlungen können deshalb nur auf Basis der privaten Gebührordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen.
Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz und Füllungen
Unsere Patienten erhalten von uns zunächst eine ausführliche
Beratung über den individuell geeigneten Zahnersatz, das Material
und die möglichen Behandlungsmethoden.
Haben sich Patient und Zahnarzt für eine Zahnersatz oder eine Füllung
entschieden, wird ein Heil- und Kostenplan mit detaillierten Anhang über
die Kosten der Therapie und der Arbeit des zahntechnischen Labors erstellt,
der bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird.
Die Kasse informiert dann über die Höhe ihres Zuschusses. Die
Erstellung des Heil- und Kostenplans ist für gesetzlich krankenversicherte
Patienten kostenlos.
Zahnzusatzversicherung
Aufgrund der festgelegten Höchstzuschüsse ist Zahnersatz, der
über dem der Regelversorgung liegt, heute kaum noch finanzierbar.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, die von nahezu allen gesetzlichen
Krankenversicherungen angeboten wird, kann der verbleibende Eigenanteil
erheblich reduziert werden. Es gibt sogar Zusatzversicherungen, die hochwertigen
Zahnersatz oder auch professionelle Zahnreinigungen zu 100% erstatten.
Natürlich unterscheiden sich Preise und Leistungen der Zahnversicherungen
deutlich. Auch das Höchsteintrittsalter ist von Krankenkasse zu Krankenkasse
unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem
Versicherungsmakler nach einer für Sie geeigneten Zahnzusatzversicherung.
Tipps, um beim Zahnarzt Geld zu sparen
Natürlich kann man einigen Kosten beim Zahnersatz und Zahnbehandlung auch gut entgegenwirken. So können Sie mit recht einfachen und für jedermann praktikablen Mitteln bereits eine Menge Geld sparen.
Sechs einfache Tipps zum „Geld sparen“
Wenn Sie die folgenden Ratschläge beherzigen, können Sie künftig auch ohne viel Aufwand beim Zahnarzt und den Zähnen eine Menge Geld sparen.
Tipp 1 – Persönliche Zahnhygiene
Ihr bester Schutz vor Schäden am Zahn ist und bleibt eine gute und
gründliche Zahnhygiene. Und dies beginnt bereits im heimischen Badezimmer.
Regelmäßiges Zähneputzen, die Verwendung von Zahnseide
und Mundspülungen sollte selbstverständlich sein. In unserer
Sprechstunde geben wir gerne Tipps für Ihre individuelle Putztechnik
und beraten Sie geeignete
Hilfsmittel zu finden.
Tipp 2 – Professionelle Zahnreinigung
Neben der heimischen Zahnhygiene geht eine professionelle Reinigung noch
etwas weiter und beseitigt Zahnbeläge, die eine einfache Bürste
nicht schafft. So erreicht man nicht nur eine besonders gute Mundhygiene,
sondern verringert das Auftreten von Karies und somit auch den Einsatz
von Bohrer, Füllungen und weiteren Maßnahmen.
Tipp 3 – Nutzen der kostenlosen Kontrolluntersuchung
Vorsorge und regelmäßige Zahnarztbesuche helfen in mehrfacher
Weise beim Sparen. Zum einen werden durch die Kontrollbesuche etwaige
Erkrankungen am Zahn frühzeitig erkannt. Zum anderen wird das regelmäßige
Erscheinen beim Zahnarzt von den Krankenkassen mit Bonuszahlungen beim
Zahnersatz entlohnt.
Tipp 4 – Das Bonusheft regelmäßig führen
Das Bonusheft ist mehr als eine Kontrollmöglichkeit für die
Zahnarzt-Besuche. Wird das kleine Heftchen mehrere Jahre lang lückenlos
geführt, erhöht sich der reguläre Festzuschuss der Kassen
für Zahnersatz um 30 Prozent. Es lohnt sich also durchaus, „stempeln
zu gehen“.
Tipp 5 – Private Zahnzusatz –Versicherung
abschließen
Wer seinen Eigenanteil („Selbstbehalt“) bei Zahnbehandlungen
und Zahnersatz mindern möchte, kann mit einer privaten Versicherung
versorgen. Die so genannten Zahnzusatzversicherungen werden mittlerweile
von recht vielen Versicherungen angeboten und sollen die „Versorgungslücke“
der Patienten schließen bzw. minimieren.
Tipp 6 – Frühzeitige Vorsorge
Mit der richtigen Vorsorge kann man gar nicht früh genug beginnen.
Wer in der Kindheit (neben einer guten Zahn- und Mundhygiene) regelmäßig
zur Vorsorge- Untersuchung beim Zahnarzt geht, kann sich spätere
aufwändige Therapien und kostspielige Behandlungen sparen. Zudem
werden bei Kids und Teens auch spezielle Leistungen von den Kassen übernommen.