Der Weisheitszahn ist der dritte Zahn der Backenzähne und liegt
in der Mundhöhle am weitesten hinten. Es ist derjenige Zahn, der
in der Wachstumsphase als letzter Zahn gebildet wird. Seine Entwicklung
ist häufig erst im Erwachsenenalter abgeschlossen. Bei den meisten
Menschen reicht der Platz im Kiefer nicht, man bezeichnet diesen Zustand
als „retiniert“ (zurückgehalten). Dieses Problem betrifft
bis zu 80 % der jungen Erwachsenen. Verbleibende Weisheitszähne können
den Zahnhalteapparat der benachbarten Zähne auf Dauer erheblich schädigen,
zu Zahnfehlstellungen oder zu Entzündungen führen, auch können
sie verantwortlich gemacht werden für Kariesentstehung am Nachbarzahn.
Für die Entfernung von Weisheitszähnen ist im Allgemeinen eine
ambulante Behandlung in örtlicher Betäubung ausreichend. Sie
kann pro Kieferhälfte erfolgen oder alle vier Zähne in einer
Sitzung umfassen. Bei der Weisheitszahn-entfernung wird grundsätzlich
angestrebt, sämtliche Anteile eines Zahnes zu entfernen. Eine sorgfältige
Röntgendiagnose und Aufklärung geht der Behandlung voraus. Auch
eine Entfernung unter Vollnarkose ist denkbar.
Kieferzysten-Entfernung
Kieferzysten sind durch entzündliche Prozesse entstanden Hohlräume im Kieferknochen. Der Hohlraum wird von einer dünnen Haut ausgekleidet, dem Zystenbalg. Zysten gehen fast immer von einem abgestorbenen Zahn aus, sog. radikuläre Zysten. Das Wachstum der Zyste ist schmerzlos und wird vom Patienten nicht bemerkt. Beschwerden treten erst spät auf, wenn sich der Zysteninhalt infiziert und sich Eiter bildet. In manchen Fällen entsteht auch eine sog. Fistel, d.h. ein kleiner Gang an die Oberfläche, durch den sich Zysteninhalt entleert. Entdeckt werden Zysten meist nur durch Röntgenaufnahmen. Der durch die Zyste im Kiefer entstehende Hohlraum kann dazu führen, dass der betroffene Zahn sich lockert, da die Wurzel den Halt im Kiefer verliert. Sind Zähne ohne erkennbaren Grund gelockert, sollte unbedingt ein Röntgenbild angefertigt werden. Bei der operativen Entfernung der Zyste muss der Zystenbalg gründlich entfernt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sich eine neue Zyste bildet. Der entstandene Hohlraum wird ggf. mit einem synthetischen Knochen-ersatzmaterial gefüllt, damit sich neuer Kieferknochen bilden kann. Dies ist für die Stabilität des betroffenen Zahnes wichtig. Bei der chirurgischen Zystenentfernung ist eine örtliche Betäubung meist ausreichend. Große Zysten können sich über mehrere Nachbarwurzeln ausbreiten und können ggf. nur unter Vollnarkose entfernt werden, da das Zystengewebe sehr schmerzempfindlich ist.
Wurzelspitzenresektion
Die sog. Wurzelspitzenresektion kann erforderlich werden, wenn sich an der Wurzel eines Zahnes eine Entzündung gebildet hat, die durch eine Wurzelbehandlung (also durch die Wurzel hindurch) nicht mehr beseitigt werden kann. Die Resektion der Wurzelspitze ist dann meist die einzige Maßnahme, die den Zahn erhalten kann. Im Röntgenbild ist erkennbar, welche Ausdehnung ein entzündlicher Prozess an der Wurzel hat. Bei kleineren Entzündungen kann meistens durch die Wurzel hindurch ein Medikament eingebracht werden, welches eine Ausheilung der Entzündung bewirkt. Ab einer gewissen Größe der Entzündung funktioniert das nicht mehr. Der Zahnarzt entfernt dann den Entzündungsherd. Die Wunde wird entweder direkt vernäht, oder es wird bei größeren Knochendefekten um die Wurzel herum ein Knochenersatzmaterial eingebracht, damit der entstandene Hohlraum durch neuen Knochen und nicht durch Bindegewebseinlagerung ausheilen kann. Das ist wichtig für die spätere Stabilität des betroffenen Zahnes. Der Eingriff kann unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Auf Wunsch können sämtliche Operationen in Vollnarkose in der
Praxis durchgeführt werden. Für alle Fragen in Zusammenhang
mit oralchirurgischen Eingriffen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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