Ist eine Implantation sofort möglich?
Mit modernsten computergestützten Methoden ist es erstmals möglich,
auch zahnlose Patienten sofort und ohne Wartezeit mit einem festsitzenden
Zahnersatz zu versorgen:
1. Befund und Abdrucknahme
2. Digitale Volumentomographie (DVT) - OPG
3. Operation und Zahnersatz in einer Sitzung
Keine langen Abheilphasen, keine provisorischen Versorgungen, optimale Passung, maximaler Komfort.
Ist die Behandlung schmerzfrei?
Eine örtliche Betäubung sorgt für Schmerzfreiheit während
des chirurgischen Eingriffes. Beschwerden nach der Operation (Wundschmerz)
lindern einfache Schmerzmittel (Analgetika).
Was tut der Zahnarzt, wenn eine Entzündung
rund um das Implantat festgestellt wird?
Die Implantatoberfläche wird mit feinen Kunstfaserinstrumenten gereinigt
und mit feinen Polierpasten poliert. Gleichzeitig werden die Schleimhauttaschen
mit einem Desinfektionsmittel gespült. Dieser Vorgang wird in engeren
Abständen widerholt, bis sich die Situation stabilisiert hat. In
fortgeschrittenen Fällen kommen kleine chirurgische Eingriffe und/oder
Antibiotika in Betracht. Bei regelmäßigen Kontrollen und Anfertigung
von Röntgenbildern kann eine beginnende Entzündung relativ rasch
festgestellt werden.
Ist man nach einer Behandlung arbeitsunfähig?
Die meisten Patienten sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig.
Es können allerdings leichte Schmerzen und Schwellungen auftreten,
wie nach einem zahnmedizinischen Eingriff.
Kosten einer Implantatbehandlung?
Die Gesamtkosten für ein Implantat mit Krone liegen zwischen 2500€
und 3500€. Sie erhalten gerne vor Beginn eine schriftliche Kostenschätzung.
Auch Teilzahlungen sind möglich. Je nach Ausgangslage und Art des
Implantats können die Kosten jedoch im Einzelfall variieren. Wichtig
ist, sich vor Behandlungsbeginn vom Zahnarzt eine individuell berechnete
Kostenschätzung erstellen zu lassen.
Übernimmt die Krankenkasse einen Teil
der Behandlungskosten?
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur für
die Suprakonstruktionen (Kronen) einen Teil. Dieser Teil wird durch den
Festzuschuss festgelegt, dafür muss vor der Behandlung ein Heil-
und Kostenplan bei der Kasse eingereicht werden.