Endodontie (Endodontologie) ist der Fachbegriff dafür, was viele
als Wurzel(kanal)behandlung kennen. Eine Wurzelbehandlung wird häufig
nach Zahnschmerzen notwendig (Schmerzen beim Aufbeißen auf den Zahn,
Heiß- und Kaltschmerzen, nach einem Abszess / Eiteransammlung ausgehend
von einem Zahn). Dabei kommt es zunächst zu einer Schädigung
des Zahninneren (=Pulpa) beispielsweise durch Bakterien, die über
eine tiefe Karies zum Zahnnerven vorgedrungen sind, durch eine alte, undichte
Füllung oder Krone oder auch durch einen Zahnunfall.
Warum eine Wurzelbehandlung?
Schmerzen sind ein sehr spätes Symptom. 82% der Zähne, die eine Wurzelkanalbehandlung benötigen, verursachen keine Beschwerden. Ein Verzicht auf eine Behandlung bedeutet für den Körper eine ständige Abwehrleistung, um eine Endzündung in Schach zu halten. Die chronische, beschwerdefreie Entzündung kann jederzeit akut werden (Schmerzen, Abszess, „dicke Backe“), wenn beispielsweise die körpereigene Abwehr vorübergehend geschwächt ist.
Alternativen
Die Alternative zur Wurzelbehandlung im Schmerzfall ist im Allgemeinen
die Zahnentfernung. Danach muss man diesen Zahn jedoch wieder „ersetzen“
beispielsweise in Form einer Brücke oder eines Implantates. Beides
ist aufwändig, kostenintensiv und mit entsprechenden Folgerisiken
verbunden: Beim Einsetzen einer Brücke müssen die Nachbarzähne
entsprechend „beschliffen“ werden. Dabei muss auch gesundes
Zahngewebe entfernt werden, was dem Zahn schaden kann. Das Risiko der
Nervschädigung nach „Beschleifen“ eines Zahnes liegt
bei ca. 5% pro Zahn und macht wiederum eine Wurzelbehandlung notwendig.
Abgesehen von all diesen rein rationalen Erwägungen ist es für
viele wichtig, den eigenen Zahn zu erhalten und keinen Zahnersatz, in
welcher Form auch immer, im Mund zu haben.
- die Kanäle sehr klein sein können (Durchmesser eines Haares)
- zahlreiche, eng beieinander liegende Kanäle in einem Zahn vorliegen
(besonders bei Backenzähnen)
- ein direkter Blick in die Tiefe mit normalen Behandlungsmitteln nicht
möglich ist
- die Kanäle nochmals sehr feine Seitenkanälchen besitzen können
- die Kanäle mehrfach gekrümmt sein können.
Wie hoch ist die Erfolgsaussicht?
Die Erfolgsaussichten sind mit ca. 75-95% sehr hoch, wenn mit entsprechenden modernen Behandlungsmethoden vorgegangen wird:
- Dreidimensionales, idealerweise thermoplastisches Abfüllen der
Kanäle
- exakte Längenbestimmung der Kanäle (endometrisch, röntgenologisch)
- Moderne Instrumente (rotierende Nickel-Titan-Feilen, Ultraschall-instrumente,
ultraschallaktivierte Spülungen, Kaltlichtausleuchtung) im Wurzelkanal
- Lupenbrille
Diese Methoden gehen aber weit über die übliche zahnärztliche
Praxis hinaus, die sich an der Leistungsbeschreibung der gesetzlichen
Krankenkassen orientiert, welche aus dem Jahr 1962 stammt.
Sind Wurzelspitzenresektionen sinnvoll?
Misserfolge werden verursacht durch unzureichende Desinfektion oder Erschließung der Kanäle/Seitenkanäle, Übersehen von Kanälen bzw. durch unzureichende Abdichtung/Füllung. Üblicherweise werden dann Wurzelspitzen-resektionen empfohlen, dies ist ein chirurgischer Eingriff, der die Entzündung entfernen soll und verbliebene Bakterien einschließen soll. Mit diesem Eingriff wird häufig nicht die Ursache behoben, sondern lediglich die Bakterien „isoliert“. Besser ist es, zunächst die Ursache (Mangel an der Wurzelfüllung) anzugehen, indem man die alte Wurzelfüllung entfernt und verbessert. Dadurch wird häufig der chirurgische Eingriff überflüssig.
Zahlt die Krankenkasse diese Kosten?
Um bei Ihnen eine optimale Behandlung mit der bestmöglichen Prognose
durchführen zu können, nehmen wir uns die Zeit, welche für
die Lösung Ihres Zahnproblems erforderlich ist. Die Abrechnung dieses
individuell erforderlichen Aufwands erfolgt auf privater Basis nach der
gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und wird
zu einem Großteil durch die privaten Versicherungen getragen. Abhängig
von dem privaten Versicherungsvertrag verbleibt unter Umständen ein
Eigenanteil.
Bei Kassenpatienten entscheidet die individuelle Situation über den
Anteil, der von der Krankenkasse erstattet wird. Dies wird in einem ersten
Gespräch und entsprechender Untersuchung abgeklärt und ein Kostenvoranschlag
erstellt.